Als Unternehmer oder Selbstständiger hast du die Möglichkeit, Business-Coachings mit Gesundheitsbezug steuerlich geltend zu machen – sowohl für dich selbst als auch für deine Mitarbeitenden.
Besonders dann, wenn das Coaching nachweislich der beruflichen Weiterentwicklung dient, etwa durch:
gesunde und resiliente Selbstführung, verbessertes Stressmanagement, mentale und körperliche Leistungsfähigkeit oder eine nachhaltige Verhaltensveränderung zugunsten der Arbeitsfähigkeit.
Solche Maßnahmen gelten im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) als abzugsfähige Betriebsausgaben und fördern gleichzeitig deine Arbeitgeberattraktivität sowie die Leistungsbereitschaft im Unternehmen.
Ein Invest in Gesundheit, das sich auch steuerlich lohnt.